Jetzt 7 Tage kostenlos testen!

Schulordnung der Realschule Much

(Erlassen von der Schulkonferenz am 5.6.2007)
Änderungen sind fett gekennzeichnet!

1.0 Präambel:

1.1

Im Schulzentrum Much bilden die Realschule und die Hauptschule eine soziale Einheit. Das Zusammensein in einem Schulgebäude macht daher eine von beiden Schulen getragene Haus- und Schulordnung erforderlich, die -eine ordnungsgemäße Durchführung des Erziehungs- und Bildungsauftrages ermöglicht, -das Miteinander in der Gemeinschaft regelt, -das Recht des einzelnen in der Gemeinschaft schützt. Aus dieser Zielsetzung ergeben sich zwangsläufig Gebote und Verbote, die für die Schulgemeinschaft verbindlich sind. Jeder Schüler erkennt diese mit dem Eintritt in unsere Schule an.

1.2

Jeder Schüler übernimmt mit dem Eintritt in unsere Schule die Verpflichtung, den rechtlich gesicherten Anspruch jedes einzelnen Mitschülers auf Unterricht zu respektieren und jede vermeidbare Störung der Teilnahme am Unterricht zu unterlassen.

1.3

Die Haus- und Schulordnung hat Rechtscharakter: Sie hält sich im Rahmen der gültigen Gesetze, Erlasse und Bestimmungen. Änderungen, die beide Schulformen betreffen, sind nur im Einvernehmen beider Schulen. Zusatzregelungen für nur eine Schulform sind möglich und Bestandteile dieser Ordnung, Änderungen liegen dabei allein im Zuständigkeitsbereich der betreffenden Schule. Schülern und Erziehungsberechtigten wird die Haus- und Schulordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt. ( Klasse 5 sowie Neuzugänge)

1.4

Jede Lehrerin und jeder Lehrer achtet konsequent auf die Einhaltung der Schulordnung bei seinen Schülerinnen und Schülern.

2.0 Allgemeine Bestimmungen:

2.01

Jungen und Mädchen der Realschule Much verpflichten sich, sich gegenseitig zu respektieren und sich dem anderen nicht gegen seinen Willen zu nähern.

2.1

Da die Einrichtungen der Schule den Schülerinnen und Schülern nur zur zeitweiligen Benutzung überlassen werden, ist ihre Schonung und Erhaltung selbstverständlich.

2.2

Das Mitbringen sowie der Konsum/Gebrauch von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Drogen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wird verwiesen.

2.3

Das Mitbringen von Skateboard, Kickboard, Inliner u.ä. ist nicht erlaubt

2.4

Handy, MP-3-Player etc. sind während der Schulzeit nicht sichtbar und nicht funktionstüchtig. Bei Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.

2.5

Kaugummi kauen ist auf dem Schulgelände verboten.

2.6

Die Schülerinnen und Schüler tragen in der Schule eine angemessene Kleidung.

2.7

Das Gehen zur Toilette während des Unterrichts und zwischen den Stunden ist nicht erlaubt. (Ausnahme Krankheit mit Entschuldigung)

2.8

Während der Stunde laufen die Schülerinnen und Schüler nicht herum. (Gang zum Mülleimer immer nach der Stunde. Stifte sollen zu Hause gespitzt werden)

2.9

Turnbeutel/ Kunsttaschen und Unterrichtsmaterial sollten nicht über Nacht unter den Tischen verbleiben. Klassenschränke werden regelmäßig aufgeräumt.

2.10

Während der Schulzeit, also auch während der Pausen, ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich nicht gestattet. Will ein Schüler oder eine Schülerin das Schulgelände aus wichtigen Gründen verlassen, so haben sie sich beim Klassenlehrer oder bei der Klassenlehrerin bzw. beim Stellvertreter/ der Stellvertreterin abzumelden. Dabei ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorzulegen. Mit dem Verlassen des Schulgeländes erlischt der Versicherungsschutz.

2.11

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet je nach Stundenplan mit der 4. Stunde um 12.20 Uhr oder der 5. Stunde um 13.40 Uhr. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Sonderregelungen werden rechtzeitig angekündigt.

2.12

Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7.45 Uhr und endet mit Ablauf der letzten Unterrichtsstunde. Fahrschüler- und schülerinnen werden bis zu Abfahrt des letzten Busses an der Bushaltestelle beaufsichtigt.

3.0 Verhalten vor dem Unterricht:

3.1

Alle Schüler halten sich vor dem Unterricht nur auf den Schulhöfen auf. Früh eintreffende Schüler können sich bis zum Beginn der Frühaufsicht auf den Schulhöfen aufhalten.Der Aufenthalt auf der Außensportanlage ist untersagt.

3.2

Bei widrigem Wetter entscheidet der aufsichtsführende Lehrer ob der Pausenflur als Aufenthaltsraum mitbenutzt werden kann.

3.3

Zweiräder sind auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz der Realschule abzustellen und abzuschließen. Dieser Parkplatz ist kein Aufenthaltsort während der Pausen. Allen Zweiradbenutzern wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen.

3.4

Um 7.55 Uhr - erster Gong - gehen alle Schüler und Schülerinnen in die Klassenräume; die Fachräume werden erst nach Ankunft des jeweiligen Fachlehrers betreten. Die Klassen- bzw. Kursbücher werden im Sekretariat von den dafür eingeteilten Schülern abgeholt und nach Beendigung des Unterrichts wieder zurückgebracht. Eventuelle Veränderungen im Stundenplan sind von den Klassen- und Kurssprechern bzw. ihren Stellvertretern auf den Vertretungsplänen im Aushang festzustellen und der Klasse / dem Kurs mit - zuteilen. Es gelten nur die Veränderungen des Plans, die durch Aushang oder durch Lehrer und Lehrerinnen bekannt gegeben werden.

4.0 Verhalten in den Unterrichtsräumen

4.1

Ist der Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, so erkundigt sich der/die Klassen-/Kurssprecher/in im Sekretariat oder bei der Schulleitung.

4.2

Zur Begrüßung stehen alle Schülerinnen und Schüler auf.

4.3

Die Schülerinnen und Schüler benutzen untereinander und den Lehrern gegenüber eine wertschätzende Sprache.

4.4

Das Bekleben des Schulmobiliars mit Kaugummi sowie das Beschriften Bemalen oder Beschädigen des Schulmobiliars ist untersagt. Das gleiche gilt auch für alle sonstigen Einrichtungsgegenstände, Unterrichts-material, Wände und Gebäude. Schäden sind sofort durch den Klassensprecher bzw. Kurssprecher dem Hausmeister bzw. im Sekretariat zu melden. Fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden müssen von den Schülern, bzw. von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.

4.5

Jacke, Kappe, Mantel, Handschuhe und Mütze dürfen während der Unterrichtszeit nicht getragen werden.

4.6

Das Mitbringen von Edding-Stiften ist untersagt.

4.7

Während der Unterrichtsstunden wird auf Frühstücksbrote, Süßigkeiten (auch Kaugummis, Lutscher usw.) und Getränke verzichtet.

4.8

Den Anweisungen der Lehrpersonen zur Gestaltung des Unterrichtsverlaufs ist Folge zu leisten.

4.9

Schülerinnen und Schüler nehmen eine gerade Sitzhaltung ein.

4.10

Die Tafel wird am Ende der Stunde vom Tafeldienst geputzt, ohne den Fußboden und die Kreiderinne zu verschmieren.

4.11

Der Ordnungsdienst fegt täglich den Boden.

5.0 Verhalten während der Pausen/nach dem Unterricht: (Pausenordnung)

5.1

Nach der zweiten Stunde bzw. vierten Stunde verlassen alle Schüler ihren Unterrichtsraum und begeben sich unverzüglich auf den Schulhof, das ist für Schüler aus dem Hauptgebäude der obere Hof. Der Lehrer verlässt als letzter den Raum und schließt diesen in der ersten Pause ab. Verlässt eine Klasse ihren Klassenraum um in den Fachraum zu wechseln, wird die Klassentür grundsätzlich vom Lehrer abgeschlossen. Dies gilt auch für den jeweiligen Unterrichtsschluss der Klasse.

5.2

Alle Realschüler betreten und verlassen das Schulgebäude nur durch den Realschuleingang (nicht durch den Flur zwischen Realschule und Hauptschule)

5.3

Jedes unnötige Lärmen oder Rennen im Schulgebäude muss unterbleiben damit Gefahren und Belästigungen vermieden werden.

5.4

Die Schülerbücherei ist nur in der 1. Pause geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch einen Aushang bekannt gegeben.

5.5

Der Wechsel in einen anderen Unterrichtsraum erfolgt zu Beginn der Unterrichtsstunde, bzw. am Ende der Pause. Die Ranzen oder die für die folgende Unterrichtsstunde benötigten Arbeitsmittel können bei einem Wechsel vor dem eben verlassenen Unterrichtsraum oder im Pausenflur abgelegt werden. Alle Schüler sind aufgerufen, selbst auf ihre Ranzen zu achten. Die Schule übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. (5.1 ist zu beachten)

5.6

Während der Pausen werden die Schulhöfe von Lehrpersonen beaufsichtigt. Alle Lehrpersonen - auch die der Hauptschule - sind weisungsbefugt.

5.7

Unfälle sind sofort dem nächsterreichbaren Lehrer zu melden.

5.8

Lediglich ein Teil des Schulgeländes ist Pausenhof. Der obere Hof reicht nur bis zu den Treppen. Der Bürgersteig gehört nicht zum Pausenhof - mit Ausnahme des Zugangs zum Hauptschulhof - und ist während der Pausen nicht zu betreten. Die Außensportanlagen dürfen nur von den Klassen 5 bis 7 benutzt werden. Auf das Ende der Pause ist zu achten. Der Schulkiosk kann nur zu den regulären Öffnungszeiten aufgesucht werden. Der Flur zwischen dem Realschul- und dem Hauptschulgebäude ist nur als Zuweg zum Sekretariat bzw. zum Lehrerzimmer zu benutzen. Das Lehrerzimmer soll in der 1.Pause nicht aufgesucht werden.

5.9

Der Hausmeister kündigt akustisch (Gong) und optisch (Fahne) Regenpause an. Die Klassen 9/10 dürfen sich nach Absprache mit dem/ der Klassenlehrer/in in ihren Klassen aufhalten. Der Hausmeister sperrt bei ungünstigen Bodenverhältnissen die Außensportanlage ab.

5.10

Abfälle gehören in die bereitstehenden Papierkörbe. Jeder Schüler und jede Klasse sind aufgerufen, selbst auf Sauberkeit zu achten. Jede Klasse entleert im Laufe des Freitags die Abfalleimer des Klassenraumes. Der Ordnungsdienst erfolgt nur in der 1. und 2.Pause. Wöchentlich abwechselnd beteiligen sich alle Klassen und Schüler am Hofdienst. Die Einteilung der Gruppen nimmt der Hausmeister vor.

5.11

Jeder Schüler und jede Schülerin muss begreifen, dass Toiletten keine Aufenthaltsräume und keine Raucherzimmer sind. Äußerste Sauberkeit gebieten hier die Regeln des Anstandes und der Hygiene. Alle sind aufgerufen, sich der besonderen Verantwortung bewusst zu sein. Die Toiletten sind nur vor dem Unterricht und während der Pause geöffnet.

5.12

Gefährliche Spiele sind untersagt. Ballspiele sind mit Soft- oder Tennisbällen gestattet. Auf der Außensportanlage darf zusätzlich auch mit anderen Bällen gespielt werden. Das Werfen mit Schneebällen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.

5.13

Bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt in dem oberen Pausenflur erlaubt; Schüler der Villa gehen in das pädagogische Zentrum. Nach dem Schwimmunterricht dürfen sich die Schwimmschüler im Pausenflur aufhalten.

5.14

Für die Villa gilt folgende Sonderregelung. Während der Pause ist der Aufenthalt rings um die Villa nicht gestattet.

5.15

Nach dem Unterricht werden die Klassen-/Fachräume aufgeräumt, d.h. Tafel putzen, Fenster schließen, Stühle hoch stellen. Wir verlassen den Raum ordentlich.

6.0 Schlussbemerkungen :

6.1

Die oben angeführten Regeln enthalten nur die notwendigen Forderungen, die an den einzelnen als Mitglied der Schulgemeinschaft zu richten sind und auf deren Befolgung nicht verzichtet werden kann. Zusätzliche Anordnungen können erlassen werden, wenn sie notwendig sind.

6.2

Bei Verstößen gegen die oben angeführten Regeln kann der Lehrer erzieherische Maßnahmen anordnen. Im Wiederholungsfalle sind die Ordnungsmaßnahmen im Sinne des neuen Schulgesetzes anzuwenden.

6.3

Diese Schul- und Hausordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.